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Alpha Institute Sprachseminare sind als Bildungsurlaub anerkannt!

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Alpha Institute Sprachseminare sind als Bildungsurlaub anerkannt!
Die Kurse der Alpha Institute language group werden in der Bundesrepublik Deutschland als Bildungsurlaub anerkannt. Das gleiche gilt weitreichend für die europäischen Mitgliedsstaaten. Die vorliegende Broschüre informiert Sie weitgehend über Ihre Rechte und Pflichten nach dem jeweils geltenden Bildungsurlaubsgesetz. Wir beraten Sie gerne ...

Info-Broschüre Bildungsurlaub

Ziele des Bildungsurlaubsgesetzes!
Unsere berufliche und soziale Umwelt verändert sich rasant. Stichworte wie Globalisierung, europäische Einigung, Reform des Sozialstaates oder Massenarbeitslosigkeit prägen die politische Diskussionen. Aber auch betriebliche Arbeitsabläufe ändern sich. Arbeitsmodelle wie Gruppen- oder Telearbeit erfordern neue Qualifikationen. Schlüsselqualifikationen wie Zeitmanagement und Kommunikationsfähigkeiten sind heute in vielen Berufen unverzichtbar geworden. Berufsbilder und -anforderungen bleiben nicht wie früher jahrzehntelang die gleichen. In vielen Fällen ist nicht sicher, ob ein ganzes Leben lang der gleiche Beruf ausgeübt werden kann.

Wichtig ist die Fähigkeit zum "lebenslangen Lernen"!
Dies zu fördern, ist das Ziel von Bildungsurlaub. Er gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Gelegenheit, sich eine Woche zusammen mit anderen unter qualifizierter Anleitung außerhalb des Berufsalltages zu politischen oder beruflichen Themen weiterzubilden. Bildungsurlaub kann dazu beitragen, das Lernen zu lernen. Bildungsurlaub kann zeigen, dass das Lernen Spaß macht und dass es lohnenswert ist, sich mit neuen Inhalten auseinanderzusetzen. Der Besuch von Bildungsurlaubsseminaren ermöglicht es, sich neue Inhalte für das eigene Berufsfeld anzueignen, vorhandene Fähigkeiten auszubauen, berufliche Kenntnisse aufzufrischen oder sich mit aktuellen gesellschaftspolitischen Fragestellungen auseinanderzusetzen. Diese allgemeine Form der Arbeitnehmer-weiterbildung ist bundesgesetzlich nicht geregelt. Allerdings gibt es in vielen Bundesländern Landesgesetze, die dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Gewährung von Bildungsurlaub einräumen.

Was ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub bezeichnet den Rechtsanspruch von ArbeitnehmerInnen und Arbeitnehmerinnen gegenüber den Arbeitgebern auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten oder als anerkannt geltenden Veranstaltungen, die der politischen Bildung und / oder der beruflichen Weiterbildung dienen. Jedes Bundesland hat hierzu andere gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen. Ein Sprachkurs, der als Bildungsurlaub geltend gemacht werden soll, muss in der Regel mindestens 5 aufeinanderfolgende Tage dauern, wobei täglich wenigstens 6 Unterrichtsstunden genommen werden müssen.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Einen Rechtsanspruch haben alle ArbeitnehmerInnen und Auszubildenden unabhängig vom Lebensalter. Im öffentlichen Dienst beschäftigte ArbeiterInnen und Angestellte haben Anspruch auf Freistellung entweder nach dem BiUrlG oder nach der Sonderurlaubsverordnung. Für Beamtinnen und Beamte gelten die entsprechenden Sonderurlaubsregelungen des Bundes bzw. des Landes. Bildungsurlaub kann erstmalig nach 6-monatigem Bestehen des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses in Anspruch genommen werden.

Wofür kann die Freistellung erfolgen?
Bildungsurlaub kann von den ArbeitnehmerInnen frei gewählt werden für Veranstaltungen, die der politischen und/oder der beruflichen Weiterbildung dienen. Auszubildende können sich lediglich für politische Bildungsveranstaltungen freistellen lassen. Eine Freistellung kann nur für Bildungsveranstaltungen erfolgen, die von der zuständigen Verwaltung anerkannt worden sind oder als anerkannt im Sinne des jeweiligen Landesgesetzes gelten. Dazu zählen je nach Bundesland auch die 3 und 6 Tagesseminare der Alpha Institute language group im In- und Ausland.

Bildungsurlaub in der Bundesrepublik Deutschland!
Inanspruchnahme und Zeitpunkt des Bildungsurlaubs sind den Arbeitgebern so frühzeitig wie möglich, in der Regel 6 Wochen vor Beginn der Freistellung, schriftlich oder mündlich mitzuteilen. Auf Verlangen sind den Arbeitgebern bzw. Ausbildenden die Anmeldung zur Bildungsveranstaltung und der Anerkennungsbescheid der zuständigen Verwaltung vorzulegen. Der Arbeitgeber muss grundsätzlich die Gewährung des Bildungsurlaubs gegenüber den Beschäftigten erklären. Will er die Freistellung verweigern, so ist die Ablehnung des Bildungsurlaubsantrages den Beschäftigten spätestens drei Wochen nach Erhalt des Freistellungsantrages schriftlich unter Angabe der Gründe mitzuteilen. In diesem Fall müssen Beschäftigte, die trotz Ablehnung an der Veranstaltung teilnehmen wollen, ihren Bildungsurlaubsanspruch vor dem Arbeitsgericht einklagen. Wird die Ablehnung durch den Arbeitgeber nicht unter Angabe der Gründe und/oder nicht fristgerecht ausgesprochen, so gilt die Freistellung kraft Gesetzes als erteilt, wenn der Antrag der Beschäftigten selbst form- und fristgerecht gestellt wurde.

Wie wird der Anspruch geltend gemacht?

  • Schleswig-Holstein*
    Weitere Informationen finden Sie hier: http://landesregierung.schleswig-holstein.de
  • Sachsen-Anhalt*
    Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.sachsen-anhalt.de
  • Niedersachsen*
    Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.nbeb.de
  • Hamburg*
    Weitere Informationen finden Sie hier: http://fhh.hamburg.de
  • Brandenburg*
    Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.mbjs.brandenburg.de
  • Berlin*
    Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.berlin.de
  • Mecklenburg-Vorpommern*
    Weitere Informationen finden Sie hier: http://weiterbildung-mv.de
  • Hessen*
    Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.bildungsurlaub.hessen.de

*Nach der Wahl einer geeigneten Veranstaltung ist die Freistellung gegenüber der Beschäftigungsstelle spätestens sechs Wochen vorher schriftlich geltend zu machen. Hierzu erhalten Sie vom Veranstalter eine Anmeldebestätigung, aus der Titel, Zeitraum und Anerkennung der Veranstaltung ersichtlich sind. Nach der Teilnahme an der Veranstaltung wird Ihnen kostenfrei eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber ausgestellt.

Für alle nicht aufgeführten Bundesländer gelten zum Teil andere Anmeldeverfahren, daher bitten wir Sie, sich in diesem Fall direkt mit uns in Verbindung zu setzen. Wir helfen Ihnen gerne weiter ...
Hotline Deutschland: 01805 990 600

 



 



     
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