| Sie haben das Recht sich
Ihre sprachliche Weiterbildung vom Staat fördern zu lassen! |
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Alpha Institute Sprachseminare
werden in Deutschland
als Bildungsurlaub anerkannt!
Die Kurse der Alpha Institute language group
werden in der Bundesrepublik Deutschland als Bildungsurlaub
anerkannt. Das gleiche gilt weitreichend für die europäischen
Mitgliedsstaaten.
Wer
hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Einen
Rechtsanspruch haben alle ArbeitnehmerInnen und Auszubildenden
unabhängig vom Lebensalter.
Im öffentlichen
Dienst beschäftigte ArbeiterInnen und Angestellte
haben Anspruch auf Freistellung entweder nach dem Bildungsurlaubsgesetz
oder nach der Sonderurlaubs-verordnung. Für Beamtinnen
und Beamte gelten die entsprechenden Sonderurlaubsregelungen
des Bundes bzw. des Landes. Bildungsurlaub kann erstmalig
nach 6-monatigem Bestehen des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses
in Anspruch genommen werden.
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Was
ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub bezeichnet den Rechtsanspruch von ArbeitnehmerInnen und Arbeitnehmerinnen
gegenüber den Arbeitgebern auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für
die Teilnahme an anerkannten oder als anerkannt geltenden Veranstaltungen, die
der politischen Bildung und / oder der beruflichen Weiterbildung dienen. Jedes
Bundesland hat hierzu andere gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen. Ein Sprachkurs,
der als Bildungsurlaub geltend gemacht werden soll, muss in der Regel mindestens
5 aufeinanderfolgende Tage dauern, wobei täglich wenigstens 6 Unterrichtsstunden
genommen werden müssen.
Wofür kann die Freistellung
erfolgen?
Bildungsurlaub kann von den ArbeitnehmerInnen frei gewählt
werden für Veranstaltungen, die der politischen und/oder der
beruflichen Weiterbildung dienen. Auszubildende können sich
lediglich für politische Bildungsveranstaltungen freistellen
lassen. Eine Freistellung kann nur für Bildungsveranstaltungen
erfolgen, die von der zuständigen Verwaltung anerkannt worden
sind oder als anerkannt im Sinne des jeweiligen Landesgesetzes
gelten. Dazu zählen je nach Bundesland auch die 3 und 6 Tagesseminare
der Alpha Institute language group im In- und Ausland. |
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| Download Info-Broschüre im PDF-Format |
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Bildungsurlaub in
der Bundesrepublik Deutschland!
- Inanspruchnahme und Zeitpunkt des Bildungsurlaubs sind den
Arbeitgebern so frühzeitig
wie möglich, in der Regel 6 Wochen vor Beginn der Freistellung, schriftlich
oder mündlich mitzuteilen.
- Auf Verlangen sind den Arbeitgebern bzw. Ausbildenden
die Anmeldung zur Bildungsveranstaltung und der Anerkennungsbescheid
der zuständigen
Verwaltung vorzulegen.
- Der Arbeitgeber muss grundsätzlich die Gewährung
des Bildungsurlaubs gegenüber den Beschäftigten erklären.
- Will
er die Freistellung verweigern, so ist die Ablehnung
des Bildungsurlaubsantrages den Beschäftigten spätestens drei Wochen nach Erhalt des Freistellungsantrages
schriftlich unter Angabe der Gründe mitzuteilen. In diesem Fall müssen
Beschäftigte, die trotz Ablehnung an der Veranstaltung teilnehmen wollen,
ihren Bildungsurlaubsanspruch vor dem Arbeitsgericht einklagen.
- Wird die Ablehnung
durch den Arbeitgeber nicht unter Angabe der Gründe und/oder nicht fristgerecht
ausgesprochen, so gilt die Freistellung kraft Gesetzes als erteilt, wenn der
Antrag der Beschäftigten selbst form- und fristgerecht gestellt
wurde.
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Wie wird
der Anspruch geltend gemacht?
*Nach der Wahl einer
geeigneten Veranstaltung ist die Freistellung gegenüber der
Beschäftigungsstelle spätestens sechs Wochen vorher schriftlich
geltend zu machen. Hierzu erhalten Sie vom Veranstalter eine Anmeldebestätigung,
aus der Titel, Zeitraum und Anerkennung der Veranstaltung ersichtlich
sind. Nach der Teilnahme an der Veranstaltung wird Ihnen kostenfrei
eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber ausgestellt.
Für alle nicht aufgeführten Bundesländer gelten
zum Teil andere Anmeldeverfahren, daher bitten wir Sie, sich in
diesem Fall direkt mit uns in Verbindung zu setzen. Wir helfen
Ihnen gerne weiter ...
Hotline Deutschland: 0800 4200 600
kostenfrei aus alle
deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.
Fordern Sie jetzt unverbindlich Ihre individuelle
Förderungsberatung an:

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